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Die Historie der AKA: Ein Spezialkreditinstitut zur Exportfinanzierung im Wandel der Zeit

2012: 60 Jahre AKA auf einen Blick

1952

Genehmigungsurkunde für die Emission von Namensaktien im Wert von 20 Mio. DM.

Gründung der AKA

Am 28. März 1952 schlossen sich die Filial-Großbanken, die größeren Regional- und Staatsbanken sowie führende Privatbankhäuser in Deutschland zu einem Konsortium zusammen. Sie gründeten unter Führung der damaligen Rheinisch-Westfälischen Bank Aktiengesellschaft, Düsseldorf (eines der drei Vorgängerinstitute der heutigen Deutschen Bank AG), die Ausfuhrkredit-Aktiengesellschaft in Frankfurt am Main, kurz: AKA. Initiator war Oswald Rösler, Mitglied des Vorstands der Rheinisch-Westfälischen Bank AG.

1960

Vom Lieferanten- zum Bestellerkredit

Während der Anfangsphase der AKA belasteten langfristige Kaufpreisforderungen zunehmend die Bilanzen der Exporteure. Die Folge: eine verstärkte Suche nach bilanzentlastenden Formen der Finanzierung. Auch wurden Möglichkeiten gesucht, ungedeckte Risiken bei Lieferantenkrediten so weit wie möglich an Dritte zu übertragen. Dies galt vor allem für die Selbstfinanzierungsquote des Exporteurs. Anfang der 1960er-Jahre verbesserten sich die globalen Kapitalmarktbedingungen. Die Kreditversorgung der Wirtschaft im Inland war gesichert, die internationale Lage stabilisierte sich. Das Forfaitierungsgeschäft belebte sich sprunghaft. Exporteure konnten somit Teile ihrer Lieferantenkreditforderungen bilanzentlastend veräußern.

Ein zukunftsweisender Gedanke war es, das Kreditangebot zu verändern: Exportkredite wurden nun direkt dem ausländischen Besteller oder dessen Bank gewährt. Mit diesen sogenannten Besteller- oder gebundenen Finanzkrediten wurde der Exporteur durch Trennung von Liefer- und Kreditgeschäft von der Finanzierungsfunktion entbunden.

Das Main-Gas-Haus – Sitz der AKA seit 1961

1961

Umzug in die Große Gallusstraße 1-7

Das Main-Gas-Haus in der Großen Gallusstraße 1-7 ist seit seiner Entstehung im Jahr 1961 die Adresse der AKA. Mit seiner klar gegliederten Fassade ist das Gebäude ein klassischer Vertreter der Frankfurter Wiederaufbaujahre. Seit 2016 ist die Fassade als Teil der Frankfurter Geschichte ensemblegeschützt.

1966

Erweiterung des Gesellschafterkreises

Die sichtbaren Erfolge aus den ersten Jahren nach der Gründung steigerten die Attraktivität des Instituts auch für Banken, die bisher nicht zum Kreis der Gesellschafter zählten. 1966 beschloss die Gesellschafterversammlung der AKA die Aufnahme von 13 Girozentralen und 15 weiteren Geschäftsbanken, darunter die heutige SEB Bank und die heutige DZ-Bank. 

Auch die bis heute gültige Firmenbezeichnung „AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH“ hat ihren Ursprung im Jahr 1966. Hintergrund des Wandels von der AG zur GmbH war das neue Aktiengesetzt von 1965. Dessen Folge, eine deutlich beschränkte Zahl der Aufsichtsratsmandate, gab den entscheidenden Impuls für die Umfirmierung.  

1976

Hermes-Reform: Durchbruch für gebundene Finanzkredite mit Fünf-Prozent-Alternative

Forfaitierung und Finanzkredite spielten bei den Exportfinanzierungen deutscher Geschäftsbanken bis dato keine größere Rolle. Erst mit der Hermes-Reform von 1976 wurde der Finanzkredit zu einem Erfolg. Jetzt war es möglich, aus derartigen Krediten pro rata Lieferung beziehungsweise Leistung auszuzahlen und eine nicht abwälzbare Selbstbeteiligung von fünf Prozent bei den Banken zu belassen. Für Exporteure war dies ein wesentlicher Fortschritt.

1978

OECD-Konsensus wird eingeführt

In diesem Übereinkommen verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten der OECD, bestimmte Mindeststandards bei öffentlich unterstützten Exportkrediten mit Laufzeiten über zwei Jahren einzuhalten. Dazu zählen auch die Hermes-gedeckten Exportkreditgarantien des Bundes. Ziel dieses Konsensus: die Eindämmung eines internationalen Subventionswettlaufs, bei dem einzelne Staaten ihrer jeweiligen Exportwirtschaft Wettbewerbsvorteile durch die Gewährung von Exportkrediten verschafften, die aus öffentlichen Mitteln subventioniert werden.

Die Finanzierung eines Hüttenwerk-Komplexes wurde 1978 intensiv verhandelt. Federführend war die Dresdner Bank.

Ende der 1970er

Die AKA entwickelt Grund- und Rahmenverträge

Die AKA hat seit dieser Zeit mit zahlreichen ausländischen Banken Grund- und Rahmenkreditverträge für die mittel- und langfristige Finanzierung von Exportgeschäften abgeschlossen. Diese enthalten standardisierte Regelungen für alle darunter abzuschließenden Einzelkreditverträge. In diese Einzelkreditverträge ist nur noch eine Kurzdarstellung des jeweiligen Exportgeschäftes aufzunehmen. Der Vorteil für den Exporteur: Einzelkreditverträge können deutlich schneller abgeschlossen und Auszahlungsvoraussetzungen schneller erfüllt werden. Seit Ende der 1970er-Jahre eröffnen diese Verträge Exporteuren effizientere Wege zu Kreditverträgen.

Anfang 2000er-Jahre

Erweiterung der Geschäftsmöglichkeiten

Im neuen Jahrtausend wurden auch neue Wege der Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern beschritten: So erweiterte die AKA ihre Möglichkeiten, in eigenem Namen und für eigenes Risiko gebundene Finanzkredite zu gewähren.
Nach Abschluss ihrer Neuausrichtung hatte die AKA weitere Fazilitäten und Dienstleistungen im Angebot:

  • Finanzierung zu CIRR-Sätzen (Commercial Interest Reference Rate)
  • Finanzierungen unter der Deckung anderer europäischer Exportkreditversicherer (Multisourcing)
  • Übernahme von Dienstleistungen bei Umschuldungskrediten

Aus heutiger Sicht wird klar: Die Finanzierung unter Deckung anderer europäischer Exportkreditversicherer war der erste Schritt zur Ausrichtung der AKA als europäisches Trade Finance-Institut.

Herbert Preisser (Dresdner Bank) und Georg Eberl (Bayerische Vereinsbank), zwei langjährige Mitglieder des Kreditausschusses

Jürgen Strege, AKA, und Hans-Joachim Baumgart, Deutsche Bank

2011

KfW-IPEX Bank GmbH wird Gesellschafter

Seit 2011 zählt auch die KfW IPEX-Bank zum Gesellschafterkreis der AKA. Sie wickelt für die KfW als Auftragnehmerin des Bundes das ERP-Exportfinanzierungsprogramm ab. Neben der Refinanzierung, die allen beteiligten Banken offen steht, stellt die KfW der AKA einen gesonderten CIRR-Refinanzierungsrahmen zur Verfügung. In diesem Rahmen sind Ausfuhrgeschäfte mit einem Finanzierungsvolumen von bis zu 20 Mio. EUR antragsberechtigt.

2017

Öffnung für Banken außerhalb des Gesellschafterkreises

Die AKA unterstützt ihren Wachstumskurs mit erweiterten Möglichkeiten, Geschäftsopportunitäten im aktuellen Marktumfeld zu generieren. Fester Bestandteil ihrer Strategie bleibt der Kundenschutz, das heißt, die AKA ist Komplementärinstitut für Banken bei der Exportfinanzierung. Neben der Beibehaltung der bisherigen, vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihren Gesellschafterbanken bietet die AKA seit 2017 das bestehende Leistungsspektrum allen Banken an.

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